Martin Bärtschi
Energie-Apéro-Anlass zur Schweizer Wasserwirtschaft
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Heftige Regenfälle können innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden an Gebäuden und persönlichem Eigentum anrichten. Wasser dringt in den Keller ein, überflutet Tiefgaragen oder beschädigt Möbel und Elektrogeräte. Auch in Aarau und den umliegenden Gemeinden kommt es immer wieder zu Hochwasser. Deshalb muss man sich mit den Risiken auseinanderzusetzen. Dabei braucht es nicht immer aufwendige bauliche Veränderungen. Regelmässige Kontrollen am Gebäude, die sichere Aufbewahrung wertvoller Gegenstände und ein passender Versicherungsschutz helfen, das Schadensrisiko und mögliche finanzielle Folgen zu begrenzen.
Nicht jede Überschwemmung entsteht durch einen Fluss, der über die Ufer tritt. Bei intensiven Niederschlägen kann Wasser auch auf Strassen, Zufahrten und befestigten Grundstücksflächen abfliessen und sich in tiefer gelegenen Bereichen sammeln.
In Aarau hängt die Gefährdung eines Gebäudes insbesondere von seiner Lage und Bauweise ab. Neben der Nähe zur Aare können auch Geländesenken und ungünstig angelegte Zufahrten Wassermassen ansammeln.
Besonders anfällig sind folgende Gebäudebereiche:
Eine erste Orientierung bietet die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss, mit der sich mögliche Abflusswege grob einschätzen lassen. Da sie auf Modellierungen beruht, ersetzt sie keine fachliche Prüfung der örtlichen Gegebenheiten.
Viele Wasserschäden lassen sich durch regelmässige Kontrollen und geeignete Schutzmassnahmen reduzieren. Hauseigentümer sollten darauf achten, dass Regenwasser möglichst ungehindert vom Gebäude abfliessen kann.
Je nach baulicher Situation können Rückstauklappen, mobile Hochwassersperren oder angepasste Türschwellen sinnvoll sein. Solche Einrichtungen sollten fachgerecht geplant und installiert werden.
Die wichtigsten Vorsorgemassnahmen im Überblick:
Auch Mieter können vorsorgen. Stabile, wasserfeste Kellerregale, verschliessbare Aufbewahrungsboxen und die frühzeitige Meldung baulicher Mängel an die Verwaltung tragen dazu bei, persönliche Gegenstände besser zu schützen.
Bei drohendem Wassereintritt können geschlossene Fenster, gesicherte Gegenstände und vorbereitete Schutzvorrichtungen helfen. Die Voraussetzung ist, dass diese Arbeiten noch gefahrlos möglich sind.
Besonders kritisch wird es, wenn bereits Wasser in Untergeschosse eindringt. Überflutete Keller und Tiefgaragen dürfen dann nicht mehr betreten werden. Es besteht die Gefahr von Stromschlägen, blockierten Türen und unpassierbaren Fluchtwegen.
Die Schweizer Informationsplattform Alertswiss empfiehlt bei Überschwemmungsgefahr ausdrücklich:
«Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.» – Alertswiss
Auch Fahrzeuge sollten nicht durch überflutete Strassen gefahren werden. Die Gefahren müssen rechtzeitig erkannt werden und man muss besonnen handeln. Für die Region Aarau spielt die Vorbereitung auf mögliche Notfallszenarien ebenfalls eine wichtige Rolle. Dazu gehören neben anderen Ereignissen auch Starkregen und Überschwemmungen.
Selbst bei sorgfältiger Vorsorge lässt sich nicht jeder Schaden verhindern. Umso wichtiger ist es, die eigenen Versicherungsleistungen und mögliche Deckungslücken zu kennen.
Im Kanton Aargau sind Gebäude, die dem gesetzlichen Versicherungsobligatorium unterliegen, über die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Dazu gehören unter anderem Hochwasser und Überschwemmungen.
Schäden durch eindringendes Regenwasser, Grundwasser oder Kanalisationsrückstau können hingegen über eine freiwillige Gebäudewasserversicherung gedeckt sein. Voraussetzung sind ein entsprechender Vertragsabschluss und die Erfüllung der Versicherungsbedingungen.
Für beschädigte Möbel, Kleidung oder elektronische Geräte kommt häufig die Hausratversicherung infrage. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von der Schadenursache und den vereinbarten Leistungen ab.
Eine regelmässige Überprüfung bestehender Policen ist daher sinnvoll, insbesondere nach grösseren Anschaffungen oder baulichen Veränderungen. Wer Fragen zum Versicherungsschutz klären möchte, kann sich auch vor Ort in Aarau über bestehende Deckungen und mögliche Versicherungslücken informieren. Die Generalagentur der AXA von Andreas Demola steht bei Versicherungsfragen jederzeit zur Verfügung.
Nach einem Wassereintritt muss zunächst sichergestellt werden, dass betroffene Räume gefahrlos betreten werden können. Elektrische Anlagen dürfen nach einer Überflutung erst nach fachlicher Kontrolle wieder eingeschaltet werden.
Für die Schadenmeldung empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation. Fotos der betroffenen Bereiche, Aufnahmen beschädigter Gegenstände und vorhandene Kaufbelege erleichtern die Abwicklung. Die zuständige Versicherung beziehungsweise die Gebäudeverwaltung sollte möglichst rasch informiert werden.
Grössere Reparaturen oder die Entsorgung beschädigter Gegenstände sollten nach Möglichkeit vorher mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dringende Massnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden bleiben davon unberührt.
Wichtig ist ausserdem die fachgerechte Trocknung. Verbleibt Feuchtigkeit in Wänden, Böden oder Dämmmaterialien, können langfristige Folgeschäden entstehen. Eine anschliessende Kontrolle der Eintrittsstellen hilft, das Gebäude gezielt gegen zukünftige Starkregenereignisse abzusichern.
pd
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