Andreas von Arx
Der Rothrister Feuerwehr Kommandant im Interview
Das neue Massnahmenpaket des Bundestages soll das Pflegesystem in der Schweiz nachhaltiger gestalten.
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Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger stellt Familien in der Schweiz täglich vor grosse Herausforderungen. Um die finanzielle Belastung abzumildern und die Pflegetätigkeit im privaten Bereich stärker zu würdigen, hat der Bundesrat ein neues Massnahmenpaket verabschiedet.
Beschlossen wurden unterschiedliche Ansatzpunkte zur Entlohnung für das private Pflegen der Eltern oder anderer pflegebedürftiger Angehöriger. Die Massnahmen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und erweitern die bundesweit bereits bestehenden Leistungen.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Hilflosenentschädigung, die pflegebedürftigen Personen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) zur Verfügung gestellt wird.
Die finanzielle Entlastung, die bisher je nach Schweregrad der festgestellten Hilflosigkeit zwischen CHF 237 und CHF 948 pro Monat betrug, wurde im Rahmen des Massnahmenpaketes zum 1. Januar 2024 um 10 % erhöht. Für Bezugsberechtigte bedeutet diese Anpassung, dass die maximale monatliche Entschädigung auf CHF 1'043 steigt. Nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) profitieren etwa 117'000 Personen in der Schweiz von dieser Erhöhung.
Die Anhebung der Hilflosenentschädigung umfasst gleichzeitig eine Anpassung der Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung. Ab Januar 2024 steigt die durchschnittliche Ergänzungsleistung für eine alleinstehende Person von CHF 1'900 auf CHF 2'100 pro Monat. Ehepaare oder in einer eingetragenen Partnerschaft Lebende können mit der Änderung eine Erhöhung von CHF 2'800 auf CHF 3'100 erhalten. Derzeit beziehen rund 350'000 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistungen und sind damit seit Januar 2024 berechtigt, die höheren Bezüge zu erhalten (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung BSV).
Eine gemeinsame Studie der Gewerkschaftsorganisation Travail.Suisse und der Berner Fachhochschule aus dem Jahr 2023, auf die sich das Informationsportal swissinfo.ch beruft, hat ergeben, dass bundesweit fast jede fünfte erwerbstätige Person einen Angehörigen im Erwachsenenalter unterstützt. Um sie stärker zu unterstützen, wird das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ausgebaut.
Pflegende Angehörige können jährliche Betreuungsgutschriften von bis zu CHF 45'000 erhalten, was einer Anpassung der bisherigen Bezüge um 5 % entspricht. Die Betreuungsgutschriften werden in der Berechnung der Alters- und Hinterlassenenversicherung berücksichtigt und sollen die Rentenansprüche der pflegenden Angehörigen verbessern.
Erwerbstätige Personen, die kurzfristig wegen der Pflege eines Angehörigen im privaten Bereich ihrer Arbeit fernbleiben müssen, können seit 1. Januar 2024 über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen innerhalb von 18 Kalendermonaten eine Entschädigung in Anspruch nehmen. Diese Entschädigung deckt bis zu 80 % des Erwerbsausfalls und wird auf CHF 160 pro Tag erhöht.
Nach Angaben des Bundesrates sind die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Massnahmen ein erster Schritt zum Ausbau der Pflegeleistungen. Langfristig sind weitere Massnahmen geplant. Dazu gehören Investitionen in die Ausbildung von Pflegepersonal, der Ausbau bestehender Pflegeinfrastrukturen und die Förderung von innovativen Pflegekonzepten.
pd
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